|
|
|
__"7 zufällige Begriffe aus dem Lexikon"__
- Absatz
-
Absatz
im engeren Sinne ist unter Absatz die Menge der verkauften Güter bzw. Leistungen innerhalb eines Zeitraums zu verstehen. Aus der Multiplikation von Absatz mit dem jeweiligen Stückverkaufspreis eines Produktes bzw. einer Leistung ergibt sich der Umsatz eines Produktes bzw. einer Leistung. Im weitesten Sinne versteht man unter dem Begriff Absatz alle Handlungen eines Betriebes, welche dazu führen die angebotenen Leistungen zu verkaufen.
- Benchmarking
-
Benchmarking
Das Benchmarking ist ein Analyse- und Planungsinstrument, welches einen Vergleich des eigenen Unternehmens mit den führenden Unternehmen der Branche oder einem Mitbewerber ermöglicht. Dabei werden wettbewerbsrelevante Merkmale und deren Ausprägungen ermittelt und miteinander verglichen.
- Nachfragefunktion
-
Nachfragefunktion
Die Nachfragefunktion (= Preis-Absatz-Funktion) ist ein theoretisches Konstrukt der Betriebswirtschaftslehre bzw. der Mikroökonomie (Teilbereich der Volkswirtschaftslehre).
Mit Hilfe der Nachfragefunktion kann berechnet werden wie die Nachfrage eines Gutes sich in Abhängigkeit vom Preis ändert. Mit diesem Konstrukt wird ermittelt bei welcher Preishöhe der maximale Gewinn erzielt werden kann.
- Liquidität
-
Liquidität
Unter Liquidität versteht man die Fähigkeit eines Unternehmens, mit vorhandenen Vermögensbestandteilen den Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachzukommen. Die vorhandenen Vermögensbestandteile können um freie Kreditlinien erweitert werden.
- break-even-point
-
Break-even-point (Nutzenschwellenmenge)
Hier ist die Absatzmenge gemeint, bei welcher die Erlöse die Kosten decken. Eine Absatzmenge unterhalb des break-even-points befindet sich in der Verlustzone. Eine Absatzmenge oberhalb des break-even-points befindet sich in der Gewinnzone.
Ermittelt wird die Nutzenschwellenmenge wie folgt:
= fixe Kosten der Periode durch Stückdeckungsbeitrag
Der Stückdeckungsbeitrag ist das Ergebnis von Stückverkaufspreis minus Stückvariable Kosten.
- Bewerbungsanschreiben
-
Bewerbungsanschreiben
Das Bewerbungsanschreiben signalisiert dem Empfänger das Anliegen zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden und bietet dem Bewerber die Möglichkeit die persönlichen und fachlichen Stärken hervorzuheben. Für Anschreiben gilt die Form nach DIN 5008 sowohl in Papierform als auch in digitaler Form z.B. als Anhang einer E-Mail. Wird vom künftigen Arbeitgeber ein Formular zur Verfügung gestellt, gelten die Formvorgaben des Formulars. Im Betreff sollte die ausgeschriebene Stelle bezeichnet werden und/oder die Quelle (mit Datum) der Ausschreibung. Da die Aufmerksamkeit eines Lesers beschränkt ist, gilt es sich kurz zu fassen. Jeder Satz muss logisch aufeinander aufbauen. Folgende Einteilung kann dabei helfen:
- Einführungssatz
- Kernteil
- Abschlußsatz
In der Einführung kann die Quelle der Ausschreibung benannt, die eigene Motivation für die Bewerbung deutlich gemacht oder die Stelle beschrieben werden.
Im Kernteil werden die persönlichen, fachlichen Qualifikationen sowie die Motivation für die Ausübung der Tätigkeit dargestellt. Dies kann anhand von Beispielen aus der Vergangenheit, Gegenwart und dem Ausblick in die Zukunft erfolgen. Wichtig hierbei ist eine vorherige Auseinandersetzung mit den eigenen Stärken. Schwächen sollten hier nicht angesprochen werden. Formulierungen in kurzen Sätzen zwingen zur Konzentration und erleichtern das Lesen.
Im Abschlusssatz kann die Motivation noch einmal herausgestellt werden, Organisatorisches wie der früheste Einstellungstermin oder Gehaltsvorstellungen benannt werden.
Das Anschreiben wird lose auf die Bewerbungsmappe gelegt und verbleibt im angeschriebenen Unternehmen.
- Betriebsergebnis
-
Betriebsergebnis
Das Betriebsergebnis (operatives Ergebnis) zeigt an, welchen Erfolg (Gewinn oder Verlust) das Unternehmen mit seinem Betriebszweck erreicht hat.


