Die Lohnsteuer ist eine Erhebung der Einkommenssteuer für nicht selbständige Arbeit und damit eine Quellensteuer. Die Lohnsteuerklasse ist auf der Lohnsteuerkarte vermerkt.
Der Schuldner gegenüber dem für ihn zuständigen Finanzamt ist ausschließlich der Arbeitnehmer. Die Lohnsteuer verhält sich wie eine Vorauszahlung auf die Einkommenssteuer und wird am Jahresende in der Einkommensteuererklärung angegeben.