Die Lohnsteuer ist eine Erhebung der Einkommenssteuer für nicht selbständige Arbeit und damit eine Quellensteuer. Die Lohnsteuerklasse ist auf der Lohnsteuerkarte vermerkt.

Die Lohnsteuer wird durch den Arbeitgeber vom Bruttolohn des abhängig Beschäftigten berechnet und zum 10. des Abrechnungsmonats an das zuständige Finanzamt abgeführt. Die Meldung zur Lohnsteuer wird elektronisch übermittelt. Das dazu kostenfreie Programm heißt ELSTER und enthält einen Vordruck zur Übermittlung.
 

Der Schuldner gegenüber dem für ihn zuständigen Finanzamt ist ausschließlich der Arbeitnehmer. Die Lohnsteuer verhält sich wie eine Vorauszahlung auf die Einkommenssteuer und wird am Jahresende in der Einkommensteuererklärung  angegeben.