Der betriebliche Leistungsprozess besteht aus der Beschaffung, der Produktion, dem Absatz und der Finanzierung. An erster Stelle steht naturgemäß das Aufgabenfeld der "Beschaffung". Hier werden nicht nur Güter und Dienstleistungen beschafft, sondern auch Rechte, Arbeitskräfte, Führungskräfte und Finanzmittel.
Bei dieser Aufzählung ist es leicht vorstellbar, dass aus fachlichen, technischen bzw. strategischen Gründen die betriebliche Grundfunktion der Beschaffung auf mehrere Schultern verteilt wird. Dies wird umso notwendiger, desto größer das Unternehmen wird. Ab einer bestimmten Unternehmensgröße kann die Effizienz der Beschaffungsprozesse auf diese Weise durch eine sinnvolle Arbeitsteilung erhalten bzw. gesteigert werden. Die organisatorische Aufteilung der Beschaffungsaufgabe könnte wie folgt aussehen:
Beschaffung durch Geschäftsführung
So könnte die Beschaffung von Rechts- und Steuerberatungsleistungen von der Geschäftsführung weiterhin durchgeführt werden. Auch wäre die Beschaffung von Patenten und Lizenzen aufgrund ihrer strategischen Bedeutung eher im Aufgaben- und Verantwortungsspektrum der Geschäftsführung angesiedelt.
Beschaffung durch Personalabteilung
Die Einstellung (Beschaffung) von Mitarbeitern zur Ausübung von ausführenden und leitenden Tätigkeiten ist traditionell in der Personalabteilung organisiert. Dabei erfolgt die Einstellungspolitik in enger Abstimmung mit der Unternehmensführung.
Beschaffung durch Finanzabteilung
Die Finanzabteilung beschafft die notwendigen Geldmittel zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit des Unternehmens.
Beschaffung durch Einkaufsabteilung
Diese Abteilung ist dafür verantwortlich, dass die notwendigen Werkstoffe, Handelswaren und Fertigerzeugnisse beschafft werden. Auch wäre es denkbar, dass die Beschaffung von Anlagevermögen (Betriebsmittel z. B. Gebäude, Maschinen) in enger Abstimmung mit der Geschäftsführung in dieser Abteilung organisiert werden.