In den meisten Fällen entstehen die Leistungen in einem Kfz-Betrieb durch die Arbeiten in der Werkstatt und/oder durch den Material- bzw. Wareneinsatz. Es gibt aber Leistungen, welche außerhalb dieser Bereich entstehen können.
Das klassische Beispiel hierzu ist die Waschstraße oder der Münzstaubsauger. Die Preisermittlung erfolgt hier über den Maschinenstundensatz.
Beispiel: Für die folgende Anlage ist Maschinenstundensatz inkl. Gewinn und gesetzlicher Umsatzsteuer zu ermitteln.
Investition | 55.000 € |
Stromverbrauch | 12 kW/h |
Reparatur- und Ersatzteile | 6000 €/p.a. |
Nutzungsdauer | 8 Jahre |
Wiederbeschaffungswert | 69.672 € |
Stromkosten |
0,23 €/kWh |
Zinssatz | 7,50% |
Nutzungszeit pro Jahr | 180 Tage á 6 Stunden |
Gewinnzuschlag | 20% |
Lösung
Kosten pro Jahr |
Berechnung |
|
Abschreibung |
8.709,04 € |
Wiederbeschaffungswert durch Nutzungsdauer in Jahren |
+ Zinsen |
2.320,31 € |
((Investition x Zinssatz) + (Investition / Nutzungsdauer in Jahren x Zinssatz)) / 2 |
+ Reparatur... |
6.000,00 € |
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+ Energie |
2.980,80 € |
Stromkosten €/kwh x kwh x Nutzungsstunden pro Jahr |
= Selbstkosten |
20.010,16 € |
|
Maschinenstundensatz |
Berechnung |
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Selbstkosten/Std |
18,53 € |
Kosten durch Nutzungsstunden pro Jahr |
+ Gewinnszuschlag |
3,71 € |
20% von Kosten je Std. |
= Preis / Std |
22,23 € |
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zzgl. Umsatzsteuer |
4,22 € |
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= Preis inkl. Ust |
26,46 € |
Bemerkung: Die kalkulatorischen Zinsen hätten einfacher gerechnet werden können.
Sehr beliebt in der Praxis => "Anschaffungswert / 2 * Zinssatz = durchschnittliche kalkulatorische Zinsen pro Jahr"
- in diesem Fall: 55.000 € / 2 * 7,50% = 2.062,50 € - wie zu sehen ist - diese Formel führt zu geringeren kalkulatorischen Zinsen oder anders formuliert: "Sie ist kundenfreundlicher!"