Der Solidaritätszuschlag wurde ursprünglich eingeführt, um u. a. die Kosten der deutschen Wiedervereinigung zu tragen.  Er wird als Zuschlag auf Basis der zu zahlenden Einkommensteuer (Lohnsteuer bei Arbeitnehmern), der Kapitalertragsteuer und der Körperschaftsteuer  erhoben.

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