Der betriebliche Leistungsprozess erfordert den Einsatz von menschlicher Arbeitskraft, von Maschinen, Werkzeugen und Werkstoffen.

Arbeitsleistung, Betriebsmittel und Werkstoffe sind die drei Produktionsfaktoren, die im Betrieb kombiniert werden. Diese drei Produktionsfaktoren werden auch Elementarfaktoren genannt. Die Kombination dieser elementaren Faktoren vollzieht sich jedoch nicht von selbst, sondern ist das Ergebnis des vierten Produktionsfaktors - der dispositien Tätigkeit, welche sich zusammensetzt aus leitender, planender und organisierender Arbeitsleistung.
 

Diese dispositiven Tätigkeiten gehören ebenso zum Bereich der menschlichen Arbeitsleistung wie die ausführende Arbeit eines Drehers oder eines Verwalters. Man kann demnach grundsätzlich zwei Arten von Arbeitsleistungen unterscheiden:

  • ausführende (vollziehende) Arbeit und

  • leitende (dispositive) Arbeit.

Da die gesamte Kombination der Produktionsfaktoren eine dispositive Arbeitsleistung darstellt, also ohne leitende Tätigkeit die übrigen Faktoren (ausführende Arbeit, Betriebsmittel und Werkstoffe) nicht zu sinnvollem wirtschaftlichen Einsatz gelangen können, ist es zweckmäßig, aus dem Faktor menschliche Arbeitskraft die dispositive Arbeit als selbständigen Produktionsfaktor auszugliedern.

Zusammengefasst ergeben sich vier betriebliche Produktionsfaktoren: Betriebsmittel, Werkstoffe, ausführende Arbeit und "führende" Arbeit.  Diese Aufteilung entsteht aus einer betriebswirtschaftlichen Sicht der Produktionsfaktoren. Die Volkswirtschaftslehre kennt Arbeit und Boden als originäre (ursprüngliche) Produktionsfaktoren und Kapital als derivativen (abgeleiteter) Produktionsfaktor.
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