Der betriebliche Leistungsprozess erfordert den Einsatz von menschlicher Arbeitskraft, von Maschinen, Werkzeugen und Werkstoffen.
Diese dispositiven Tätigkeiten gehören ebenso zum Bereich der menschlichen Arbeitsleistung wie die ausführende Arbeit eines Drehers oder eines Verwalters. Man kann demnach grundsätzlich zwei Arten von Arbeitsleistungen unterscheiden:
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ausführende (vollziehende) Arbeit und
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leitende (dispositive) Arbeit.
Da die gesamte Kombination der Produktionsfaktoren eine dispositive Arbeitsleistung darstellt, also ohne leitende Tätigkeit die übrigen Faktoren (ausführende Arbeit, Betriebsmittel und Werkstoffe) nicht zu sinnvollem wirtschaftlichen Einsatz gelangen können, ist es zweckmäßig, aus dem Faktor menschliche Arbeitskraft die dispositive Arbeit als selbständigen Produktionsfaktor auszugliedern.