Einzelkosten, welche nicht in Form eines Zuschlagssatzes (siehe Gemeinkosten), sondern direkt einem Bezugsobjekt zugeordnet werden können, werden Einzelkosten genannt. Das Bezugsobjekt kann z. B. ein Kostenträger, eine Kostenstelle oder ein Projekt sein. Die Einzelkosten werden in der Kalkulation als Berechnungsbasis zur Ermittlung der Gemeinkostenzuschlagssätze herangezogen.