Einzelkosten, welche nicht in Form eines Zuschlagssatzes (siehe Gemeinkosten), sondern direkt einem Bezugsobjekt zugeordnet werden können, werden Einzelkosten genannt. Das Bezugsobjekt kann z. B. ein Kostenträger, eine Kostenstelle oder ein Projekt sein. Die Einzelkosten werden in der Kalkulation als Berechnungsbasis zur Ermittlung der Gemeinkostenzuschlagssätze herangezogen.

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.