Der Bruttolohn wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart oder richtet sich nach dem geltenden Tarif. Je nach Lohnform wird grundsätzlich

  • die geleistete Arbeit nach Zeiteinheit (Zeitlohn),

  • die Anzahl der Arbeitsmenge je Zeiteinheit (Stückgeldakkord),

  • die Einhaltung einer Vorgabezeit je Arbeitsmenge (Stückzeitakkord) oder

  • die Qualitätsarbeit/mengenmäßige Mehrarbeit (Prämienlohn)

entlohnt. Im Bruttolohn sind steuerpflichtige Zuschläge, Zulagen und sonstige Bezüge enthalten. Durch Abzüge wie Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung wird der Nettolohn ermittelt.

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