Eine Beurteilung der Leistungen eines Mitarbeiters in ihrer Gesamtheit, der Persönlichkeit und des Verhaltens gegenüber Mitarbeitern und Vorgesetzten kann aus besonderen Gründen wie Abteilungswechsel oder wegen Ausscheidens aus dem Unternehmen erforderlich sein. Beurteilungen werden in Form eines einfachen oder qualifizierten Arbeitszeugnisses verfasst. Der Arbeitnehmer hat einen rechtliche Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, das er allerdings einfordern muss.
Inhalte eines einfachen Arbeitszeugnisses: (Arbeitsnachweis)
- Persönliche Daten (Name, Geburtsdatum, Geburtsort)
- Tätigkeitsbezeichnung
- Dauer der Tätigkeit (von, bis)
- Datum und Unterschrift des AusstellersInhalte
Inhalt eines qualifizierten Arbeitszeugnisses: (Arbeitsnachweis und -bewertung)
- Persönliche Daten (Name, Geburtsdatum, Geburtsort)
- Tätigkeitsbezeichnung Dauer der Tätigkeit (von, bis)
- Beurteilung der Tätigkeit
- Beurteilung des Verhaltens zu Mitarbeitern
- Beurteilung des Verhaltens zu Vorgesetzten
- Grund der Ausscheidens
- Wünsche für die Zukunft
- Bedauern o.ä.
- Datum und Unterschrift des Ausstellers