Im Gegensatz zur Buchführung, die mehr unternehmensbezogen ist, indem sie alle wirtschaftlichen Vorgänge des gesamten Unternehmens festhält, ist die Kosten- und Leistungsrechnung betriebsbezogen.

Die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) befasst sich lediglich mit den wirtschaftlichen Daten des Betriebes als Stätte des Leistungsprozesses.

Dies bedeutet, dass die Buchführung alle Geschäftvorfälle berücksichtigt, welche aufgrund eines vorliegenden Beleges (Quittungen, Eingangsrechnungen, Ausgangsrechnungen) verbucht wurden. Am Ende steht mit der Gewinn- und Verlustrechnung das steuerliche Ergebnis (Erträge minus Aufwand) des Unternehmens fest.

Die Kosten- und Leistungsrechnung grenzt bei den Zahlen, welche aus der Buchhaltung stammen, alle neutralen Aufwendungen und Erträge ab. Eine neutrale Position an einem der drei folgenden Kriterien auszumachen:

  • betriebsfremd

  • außergewöhnlich

  • periodenfremd.

Die Kosten- und Leistungsrechnung ergänzt den verbleibenden Aufwand (Zweckaufwand) um Anders- und Zusatzkosten (kalkulatorische Kosten) wie. z. B. kalkulatorische Wagnisse, kalkulatorischer Unternehmerlohn.

Jetzt kann das Betriebsergebnis (Leistungen minus Kosten) dargestellt werden.

Das folgende Schaubild stellt die Transformation des Aufwandes eines Unternehmens zu Kosten des Betriebes dar. Diese Transformation, Neutralisierung und Ergänzung ist die Aufgabe der Abgrenzungsrechung.

Die KLR erfasst somit nur den Teil des Werteverbrauchs (= Kosten) und des Wertezuwachses (= Leistungen), der durch die Erfüllung der eigentlichen betrieblichen Tätigkeit verursacht wird, und ermittelt daraus das Betriebsergebnis.

Die Überwachung der Wirtschaftlichkeit des Leistungsprozesses ist die wichtigste Aufgabe der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR).

Auf der Grundlage der ermittelten Selbstkosten ist erst eine Kalkulation des Angebotspreises für z. B. das einzelne Erzeugnis (Stückrechnung) möglich.

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