Die Gemeinkosten können einem Bezugsobjekt (Auftrag/Leistung) nicht direkt zugeordnet werden. Im Rahmen der Kostenträgerstückrechnung können die Gemeinkosten mit Hilfe von Gemeinkostenzuschlagssätzen den entsprechenden Einzelkosten zugeschlagen werden.
Zur Berechnung des Gemeinkostenzuschlagssatzes z.B. für Material wird folgende Rechnung vorgenommen:
Material-Gemeinkosten x 100 |
|
------------------------------------------ | = Gemeinkostenzuschlagssatz (in %) |
Material-Einzelkosten |