Ein Arbeitsvertrag wird zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschlossen. Mit diesem Vertrag wird ein privatrechtliches Schuldverhältnis begründet.  Mit Abschluss des Arbeitsvertrages ist der Arbeitnehmer zur Erbringung einer Leistung gegen Entgelt (Lohn, Gehalt) verpflichtet. Der Arbeitnehmer unterliegt der Weisungsbefugnis des Arbeitgebers und ist unselbständig in Bezug auf die Bestimmung von Ort, Dauer, Zeit und Art der Tätigkeit. Die Pflichten des Arbeitgebers ergeben sich aus verschiedenen rechtlichen Bereichen z.B:

  • Schuldrecht

  • Arbeitsrecht

  • Arbeitsschutzrecht

  • Arbeitszeitregelungen

  • Betriebsverfassungsrecht

  • Sozialgesetzgebung

  • Nachweisgesetz

  • Kündigungsrecht

  • Mutterschutzgesetz

  • Unfallschutz

  • Ausbildungsrecht usw.

Der Arbeitsvertrag kann formfrei geschlossen werden, jedoch sind dem Arbeitnehmer die wichtigsten Vertragsinhalte schriftlich auszuhändigen. Die Höhe der Vergütung wird durch Vereinbarung im Arbeitsvertrag oder durch den geltenden Tarif festgelegt. Ist die Höhe des Entgeldes nicht bestimmt, gilt die übliche Vergütung für vergleichbare Tätigkeiten. Ein Arbeitsvertrag kann befristet und unbefristet geschlossen werden. In der vereinbarten Probezeit gelten andere Kündigungsregelungen.

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