Die Höhe der Anschaffungskosten ist maßgeblich für die Bewertung einer Anlagevermögensposition (z. B. eine Maschine). Dies bedeutet, dass alle Nebenkosten, welche notwendig sind, um ein Anlagegut betriebsbereit zu machen dem Einkaufspreis hinzugerechnet und alle Rabatte, Skonti und Subventionen abgezogen werden.