Bei einer Franchise-Organisation wird durch einen Vertrag die Zusammenarbeit zwischen einem Franchise-Geber und dessen Franchise-Nehmer geregelt. Der Franchise-Geber kann z. B. ein Hersteller, ein Großhändler oder Einzelhändler sein, welcher gegenüber dem Franchise-Nehmer als Dienstleister auftritt. Der Franchise-Nehmer ist ein selbständiger Unternehmer, welcher oftmals durch eigenes Kapital und immer unter eigenem Management mindestens einen Betrieb im Franchising-System betreibt. Von Seiten der Franchise-Organisation (Geber) werden entwickelte Firmennamen, Patente, Verfahren usw. zur Verfügung gestellt, welche vom Franchise-Nehmer im Rahmen seines Franchisevertrages genutzt werden. Die bekanntesten Franchise-Systeme kennen wir bei Fast-Food-Ketten und Autovermietern, aber auch andere Branchen haben mit vielen anderen Produkten und Dienstleistungen "Franchising" erfolgreich eingeführt.
Der wesentliche Vorteil des Franchise-Systems sieht der Geber in der Möglichkeit relativ schnell zu expandieren. Während der Nehmer seinen Vorteil darin sieht, mit bereits am Markt eingeführten und bewährten Produkten und Dienstleistungen das Markteintrittsrisiko erheblich zu reduzieren.